Grundversorgung oder eigener Vertrag – was ist der Unterschied?
Wer nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen hat, ist automatisch in der Grundversorgung. Das ist kein Versehen und keine Abzocke, sondern gesetzlich so gewollt – es ist trotzdem fast immer der teuerste Weg, Strom zu beziehen.
Was die Grundversorgung eigentlich ist
Die Grundversorgung ist ein Auffangnetz. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet in jedem Netzgebiet genau ein Unternehmen – den Grundversorger – dazu, jeden Haushalt zu beliefern, der keinen eigenen Vertrag hat. Ohne diese Pflicht gäbe es Wohnungen, in denen schlicht kein Strom fließt: nach einem Umzug, nach einer Anbieterinsolvenz, nach einer vergessenen Kündigung.
Grundversorger wird, wer in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert – in der Praxis meist das örtliche Stadtwerk. Und genau daher kommt das Missverständnis: Viele halten „Stadtwerk“ und „Grundversorgung“ für dasselbe. Das stimmt nicht. Das gleiche Stadtwerk bietet in der Regel auch günstigere Sondertarife an – man muss sie nur aktiv abschließen.
Kurz gesagt: Die Grundversorgung ist keine Firma, sondern ein Vertragstyp. Du kannst beim selben Anbieter bleiben und trotzdem deutlich weniger zahlen.
Warum sie so teuer ist
Der Grundversorger trägt ein Risiko, das kein anderer Anbieter hat: Er muss jeden nehmen, sofort, ohne Bonitätsprüfung, ohne Mindestlaufzeit, mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Er kann seinen Bedarf also kaum langfristig am Strommarkt einkaufen, weil er nie weiß, wie viele Kunden er nächsten Monat hat. Dieses Risiko landet im Preis.
Dazu kommt ein schlichter betriebswirtschaftlicher Punkt: In der Grundversorgung sitzen die Kunden, die sich per Definition nicht um ihren Tarif kümmern. Um sie muss niemand konkurrieren. Der Abstand ist belegbar: Laut BDEW-Strompreisanalyse kostet die Grundversorgung im Bundesschnitt 39,8 ct/kWh, ein neu abgeschlossener Vertrag 34,9 ct/kWh. Die 4,9 ct Unterschied machen bei einem Vierpersonenhaushalt mit 4.250 kWh rund 208 Euro im Jahr aus, bei einem Single-Haushalt rund 74 Euro. Regional kann der Abstand deutlich größer oder kleiner sein – Netzentgelte unterscheiden sich erheblich.
Woran du erkennst, in welchem Vertrag du steckst
Drei Wege, in absteigender Verlässlichkeit:
- Jahresabrechnung ansehen. Der Tarifname steht auf Seite 1. Enthält er Wörter wie „Grundversorgung“, „Basis“, „Grundpreis Allgemein“ oder den Verweis auf die StromGVV bzw. GasGVV, bist du in der Grundversorgung.
- Preis prüfen. Der Bundesschnitt aller Haushalte liegt bei 37,0 ct/kWh, die Grundversorgung bei 39,8 ct/kWh. Liegst du deutlich über 40 Cent, ist das ein starkes Indiz – aber kein Beweis, weil Netzentgelte regional stark schwanken.
- Erinnerung. Hast du beim Einzug irgendwann aktiv einen Vertrag unterschrieben oder online abgeschlossen? Wenn du dich nicht erinnerst, ist die Antwort in aller Regel: nein.
Was passiert beim Wechsel technisch?
Nichts. Und das ist keine Beruhigungsformel, sondern die Struktur des Marktes: Netz, Zähler und Leitungen gehören dem Netzbetreiber und der bleibt immer derselbe – er ist regional ein Monopol. Der Anbieter ist nur dein Vertragspartner für die Abrechnung. Es wird kein Techniker geschickt, es wird nichts umgeklemmt, es gibt keine Unterbrechung.
Selbst wenn dein neuer Anbieter insolvent geht, fällt der Strom nicht aus: Dann rutschst du automatisch zurück in die Grundversorgung. Teuer, aber nie dunkel.
Die Kündigungsfristen
- Grundversorgung: zwei Wochen zum Monatsende. Du kommst also praktisch jederzeit raus.
- Sondervertrag: die vereinbarte Laufzeit, meist 12 Monate mit anschließender Verlängerung um 1 bis 12 Monate.
- Bei jeder Preiserhöhung gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht – auch mitten in der Laufzeit. Anbieter müssen dich darüber informieren, tun das aber gern im Kleingedruckten.
Der Haken am einmaligen Wechsel
Ein einzelner Wechsel bringt einmal viel und verpufft dann langsam. Der Grund ist der Neukundenbonus: Er wird nach zwölf Monaten ausgezahlt und ist im Vergleichsportal-Ranking bereits eingerechnet. Im zweiten Jahr fällt er weg, der Tarif verlängert sich still zum Normalpreis – und der liegt oft nur noch knapp unter der Grundversorgung.
Deshalb ist die eigentlich relevante Frage nicht „soll ich wechseln“, sondern „wie stelle ich sicher, dass ich in zwei Jahren immer noch günstig bin“. Wer das nicht jährlich selbst übernehmen will, kann es an einen Wechselservice abgeben, der die Neuverhandlung automatisch erledigt und sich über einen Anteil der Ersparnis finanziert.
Konkret nachsehen: Was in deinem Netzgebiet möglich ist, hängt an den dort angebotenen Tarifen – diese Zahl kann keine Ratgeberseite liefern. Der Tarifrechner von Wechselpilot fragt sie live für deine Postleitzahl ab, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Missverständnisse
„Grundversorgung ist sicherer.“ Der Versorgungsschutz kommt vom Netzbetreiber, nicht vom Tarif. Sicherheitsvorteil: keiner.
„Beim Wechsel muss ich meinem Vermieter Bescheid geben.“ Beim Strom nicht – der Vertrag läuft direkt zwischen dir und dem Anbieter. Anders beim Gas, wenn zentral geheizt und über die Nebenkosten abgerechnet wird: Dann hast du keinen eigenen Vertrag und kannst auch nicht wechseln.
„Billiganbieter liefern schlechteren Strom.“ Physikalisch bekommen alle Haushalte im selben Netz identischen Strom. Unterschiede gibt es nur beim Preis, beim Service und bei den Herkunftsnachweisen für Ökostrom.
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